Die Entscheidung, den Verein Igel-Hilfe Schweiz in Ihrem Testament oder Legat zu berücksichtigen, ist eine tiefgreifende Geste der Hoffnung und des Vertrauens in die Zukunft des Tier- und Naturschutzes. Dank Ihrer Unterstützung können wir unsere Bemühungen fortsetzen – Igeln in Not helfen und ihre natürlichen Lebensräume nachhaltig schützen.
Ihr Vermächtnis kann eine lebensverändernde Wirkung für viele Generationen von Igeln haben. Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Unterstützung zu bieten und mögliche Fragen zu klären.
So können Sie den Verein Igel-Hilfe Schweiz im Testament einbinden:
Selbstverständlich stehen an erster Stelle Ihre Liebsten. Familienangehörige wie Ehepartner, Kinder und Ihre Eltern haben per Gesetz Anspruch auf einen Mindestanteil Ihres Nachlasses. Frei verfügen dürfen Sie über das Vermögen, welches diesen Teil übersteigt.
Dafür können Sie zum Beispiel den Verein Igel-Hilfe als Miterben begünstigen. Falls keine pflichtteilsgeschützten Erben da sind, dürfen Sie den Verein Igel-Hilfe selbstverständlich als Alleinerben einsetzen.
Mit einem Legat dürfen Sie den Verein Igel-Hilfe mit einer Sach- oder Barspende aus Ihrem Nachlass berücksichtigen. Dabei wird der Verein Igel-Hilfe nicht Erbe, sondern hat gegenüber den Erben Anspruch auf die vermachten Vermögenswerte.
Auch beim Legat haben Ehepartner, Kinder und Eltern Anrecht auf den gesetzlichen festgehaltenen Mindestanteil des Nachlasses.
Mit dem Erlös aus Sachspenden wie einer Liegenschaft oder Antiquität arbeitet der Verein Igel-Hilfe für das Wohl und den Schutz des Igels in der Schweiz.
Bei einigen Versicherungsarten können Sie die Begünstigung im Todesfall frei wählen. Sie können daher den Verein Igel-Hilfe als begünstigte Organisation einsetzen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung. So kann diese Ihnen den Vertrag nach Ihrem Wunsch anpassen.